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| Reisemangel: Entschädigung wegen Hitlergruß während Unterhaltungsshow |
| Geschrieben von: Jakob Engels |
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Das Münchner Amtsgericht hat entschieden, dass Urlaubern, die sich an ihrem Urlaubsort nicht willkommen fühlen, ein Teil des Reisepreises zurückerstattet wird. Animateure machten Hitlergruß um Deutsche nachzumachen Anlass für dieses Urteil war die Klage eines deutschen Rechtsanwaltes, welcher eine preisgünstige Flugreise nach Ägypten mit Übernachtung in Sharm-El-Sheikh gebucht hatte. Kurz vor seiner Rückreise hatte er an dem Unterhaltungsprogramm seines Hotels teilgenommen. Im Rahmen der Show stellten zwei Animateure die Begrüßung verschiedener Nationalitäten nach. Als gezeigt werden sollte, wie sich zwei Deutsche Guten Tag sagen, marschierten die Hotelangestellten auf der Bühne im Gleichschritt und machten unter dem Ausruf „Heil“ den Hitlergruß, wie „sueddeutsche.de“ berichtet. Urlauber muss sich willkommen fühlen Der Rechtsanwalt aus Deutschland hatte aufgrund dessen von seinem Reiseveranstalter einen Nachlass von 25 Prozent des Reisepreises verlangt. Seiner Meinung nach würde ihm weiterhin ein Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude sowie 500 Euro wegen Verstoß gegen das Diskriminierungsgesetz zustehen. Da sich der Reiseveranstalter jedoch weigerte dieser Forderung nach zu kommen, kam der Fall vor das Amtsgericht in München. Die zuständige Richterin gab dem Kläger nun Recht und betonte, dass ein Reisemangel vorliegt, wenn sich der Hotelgast nicht willkommen fühlt. Weitere geladene Zeugen bestätigten die Aussage des Rechtsanwaltes und gaben an, dass die Stimmung der Gäste während der besagten Unterhaltsshow auf dem Tiefpunkt war. Entschädigung von 20 Prozent pro Reisetag Letztendlich wurde dem Rechtsanwalt eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 40 Prozent des Reisepreises zugesprochen, da sich der Vorfall zwei Tage vor seiner Abreise ereignet hatte. Einen Verstoß gegen das Diskriminierungsgesetz lag jedoch, nach Ansicht des Münchener Gerichtes, nicht vor. |
