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Geschrieben von: Katarina Lietz
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Am Freitagnachmittag (21. Oktober) hat Bundeskanzlerin Angela Merkel die neue Landebahn des Frankfurter Flughafens eingeweiht. Diese soll die Kapazität des Flughafens um bis zu 50 Prozent steigern. Trotzdem kann sie, wegen einem Nachtflugverbotes des Hessischen Verwaltungsgerichtes, höchstwahrscheinlich nicht 24 Stunden lang genutzt werden.
Angela Merkel: Die neue Landebahn ist ein Gewinn für Deutschland
Wie „airportzentrale“ schreibt, hat die Fraport AG am Freitagnachmittag die vierte und 2800 Meter lange Landebahn des Frankfurter Flughafens in Betrieb genommen. Zuvor waren die Bundeskanzlerin und der Verkehrsminister Peter Ramsauer in einem Airbus A319 in Frankfurt gelandet. Die deutsche Regierungschefin begrüßte die Eröffnung der neuen Nordwestbahn laut „airliners.de“ mit folgenden Worten:
„Die neue Bahn ist ein Gewinn für den Flughafen, ein Gewinn für die Region und sie ist ein Gewinn für das ganze Land, Deutschland.“
Bereits eine Stunde nach der Landung des Airbus A319, landete erstmals auch eine Linienmaschine der Lufthansa auf der neuen Frankfurter Landebahn.
Fraport erhofft sich für Frankfurter Flughafen einen Kapazitäts- und Bedeutungszuwachs
Außer Angela Merkel und Peter Ramsauer waren auch der hessische Ministerpräsident Volker Bouffer, Lufthansa-Chef Christoph Franz sowie die Oberbürgermeisterin Frankfurts, Petra Roth, zur Einweihung der Bahn gekommen. Neben einem Kapazitätsgewinn soll der Ausbau des Flughafens in Frankfurt auch die Zukunft des Flughafens als wichtiges Drehkreuz im internationalen Luftverkehr, sicher stellen. Laut Fraport-Pressesprecher Robert Payne können dank der neuen Bahn nun bis zu 120 Flüge pro Stunden abgefertigt werden, was einen Kapazitätszuwachs von 50 Prozent gleich kommt. Insgesamt hat der Bau der neuen Nordwestbahn übrigens zweieinhalb Jahre gedauert, wobei diese nur auf Flugzeuglandungen ausgerichtet ist.
Hessisches Verwaltungsgericht erteilt Nachtflugverbot
Die neue Landebahn wird jedoch, aufgrund eines gerichtlich angeordneten Nachtflugverbots, nicht 24 Stunden lang genutzt werden können. Das Hessische Verwaltungsgericht hatte vor rund zwei Wochen die Start und Landung von 17 Flüge zwischen 23 und 5 Uhr Nachts verboten. Das Urteil bezieht sich vorrangig auf die im Winterflugplan vorgesehenen Flüge und ist somit erst ab dem 30. Oktober gültig. Allerdings muss es noch von dem Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz bestätigt werden. Hintergrund des Urteils sind übrigens die Proteste und Klagen der Landesregierung in Rheinland-Pfalz sowie mehrere Gemeinden gegen den Fluglärm des Frankfurter Flughafens, so „faz.net“. Demnach empfinden die Anwohner die bis zu 300 täglichen Flugbewegungen zunehmend als Belastung und stehen der Einweihung der neuen Landebahn eher skeptisch gegenüber.
Die Lufthansa kritisierte das Urteil der hessischen Richter laut „airliners.de“ scharf und erklärte, dass dieses „ökonomisch und ökologisch grotesk“ ist, da die Airline nun verstärkt auf LKW-Transporte und zusätzliche Zwischenlandungen angewiesen ist.
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