Suchfunktion
Wer ist online?
Wir haben 1 Gast onlineMeistgelesene Beiträge
| Europäischer Gerichtshof erklärt Zwangsruhestand von Piloten für ungültig |
| Geschrieben von: Frank Herrmann |
Am Dienstag (13.09.) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass Piloten ab einem Alter von 60 Jahren nicht in den Ruhestand geschickt werden dürfen. Gleich drei Lufthansa-Piloten hatten gegen die Altersgrenze ihrer Fluggesellschaft geklagt, da sie sich diskriminiert fühlen. Zudem hatten sie daraufhin gewiesen, dass die Kollegen der Lufthansa-Tochter CityLine erst ab 65 in den Ruhestand gehen müssen.Piloten dürfen bis zu einem Alter von 65 Jahren fliegen Die Richter des Europäischen Gerichtshof gaben laut „dw-world.de“ den klagenden Piloten Recht und argumentierten, dass die endgültige Altersgrenze der Lufthansa gegen europäisches Recht bzw. das Gleichbehandlungsgesetz verstößt. Auch international dürfen Piloten bis zu einem Alter von 65 Jahren fliegen, was der EuGH ebenfalls noch einmal bestätigt hat. In solchen Fällen muss jedoch ein Co-Pilot anwesend sein, der noch keine 60 ist. Des Weiteren ist nach Ansicht der Richter ein Flugverbot für Piloten ab 60 „unverhältnismäßig“, da eine solche Begrenzung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit unnötig sei. Um ihre Lizenzen zu behalten sind Piloten generell verpflichtet, regelmäßig an medizinischen und technischen Untersuchungen teilzunehmen. Pilotengewerkschaft ist mit Richterspruch eher unzufrieden Das Bundesarbeitsgericht muss nun die Vorgaben des EuGH in nationales Recht umsetzen. Sobald dies geschehen ist, müssen die deutsche Fluggesellschaft und Pilotenvereinigung Cockpit den Tarifvertrag von insgesamt über 4000 Piloten entsprechend umändern. Einem Sprecher der Lufthansa zufolge soll ein Großteil der Piloten mit der bisherigen Altersgrenze und der Übergangsregelung bezüglich der Rente zufrieden gewesen sein, so „zeit.de“. Auch die Gewerkschaft der Piloten ist mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes unzufrieden, da ein späterer Ruhestandsbeginn ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen kann. Demnach leiden schon jüngere Piloten unter dem Schichtdienst und langen Flugzeiten, so der Gewerkschaftssprecher Jörg Handwerg. EuGh-Urteil könnte auch für andere Berufsgruppen relevant werden Wie „airliners.de“ schreibt, könnte auch die Altersgrenze anderer Berufsgruppen nun in Frage gestellt.werden: Beispielsweise dürfen Notare nur bis zu einem Alter von 70 Jahren arbeiten. Christine Lüders von der Bundes-Antidiskriminierungsstelle erklärte gegenüber „faz.net“: „Diese Entscheidung sollten wir zum Anlass nehmen, Altersgrenzen in Tarifverträgen kritisch zu prüfen. Der an das Alter geknüpfte Zwang zum Aufhören ist nicht mehr zeitgemäß.“ Piloten bei der Bundeswehr sind übrigens von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes höchstwahrscheinlich nicht betroffen. Sie dürfen bereits ab einem Alter von 41 Jahren nicht mehr fliegen und müssen mit 52 aus der Bundeswehr austreten. Sie werden laut „tagesschau.de“ nicht als Piloten, sondern als Soldaten angesehen. |

Am Dienstag (13.09.) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass Piloten ab einem Alter von 60 Jahren nicht in den Ruhestand geschickt werden dürfen. Gleich drei Lufthansa-Piloten hatten gegen die Altersgrenze ihrer Fluggesellschaft geklagt, da sie sich diskriminiert fühlen. Zudem hatten sie daraufhin gewiesen, dass die Kollegen der Lufthansa-Tochter CityLine erst ab 65 in den Ruhestand gehen müssen.