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| Fluggesellschaft muss für verloren gegangenes Gepäck ohne Gepäckschein haften |
| Geschrieben von: Jakob Engels |
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat laut „airliners.de“ entschieden, dass auch Urlauber ohne einen Gepäckschein Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn ihr Gepäck verloren geht. Weiterhin soll dieser Anspruch gelten, wenn ein Mitreisender das Gepäck aufgegeben hatte und dieses beim Flug verloren geht. Airline haftet, wenn Gepäck aufgegeben wurde Hintergrund des BGH-Urteils ist die Klage einer Frau, welche zusammen mit ihrem Lebensgefährten eine Flugreise nach Málaga gebucht hatte. Während des Fluges ist ihre Tasche verloren gegangen, in der sich die Golfausrüstung des Paares befand. Auf dem Gepäckschein stand allerdings nur der Name der Frau, nicht der ihres Partners. Die entsprechende Fluggesellschaft ersetzte aufgrund dessen nur die Golfausrüstung der Frau im Wert von 232 Euro. Für die Golfschläger ihres Partners, welche sich ebenfalls in der Tasche befanden, wollte die Airline dagegen nicht aufkommen. Sie argumentierte, dass sein Name nicht auf dem Gepäckschein stand. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied nun zu Gunsten der Klägerin. Demnach muss die Airline auch für die verloren gegangene Golfausrüstung des Lebensgefährten aufkommen. Ob sein Name auf dem Gepäckschein steht, oder nicht, sei dagegen unerheblich. Nach Ansicht der Richter ist es dagegen entscheidend, dass die Reisenden ihr Gepäck tatsächlich bei der jeweiligen Fluggesellschaft aufgegeben hatten. Reisende müssen Besitz und Höhe des Schadens nachweisen Gemäß des sogenannten „Montrealer Übereinkommens“ haben Passagiere beim Verlust ihres Gepäcks Anspruch auf einen Schadensersatz durch die Fluggesellschaft. Allerdings müssen Reisende auch nachweisen können, dass es sich um ihr Gepäckstück handelt und wie hoch der entstandene Schaden ist. |
